Chancengleichheit
Gleichstellung
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ Grundgesetz Artikel 3, Absatz 1. Diesen Grundsatz leben wir. Egal, ob Sie Karriere machen wollen, oder mehr Zeit für sich möchten. Ihre Wünsche und Bedürfnisse werden unabhängig von Ihrem Geschlecht, Rollenstereotypen und ‚das war schon immer so‘-Mustern gehört und nach Möglichkeit berücksichtigt. Gleichstellung ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern ein Ziel für das wir jeden Tag unser Bestes tun.
Schwerbehindertenvertretung und Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Die Eingliederung und Förderung schwerbehinderter Menschen ist uns ein großes Anliegen. Beim Kreis Dithmarschen vertritt die Schwerbehindertenvertretung die Interessen schwerbehinderter Mitarbeitender und achtet darauf, dass die für die Betroffenen geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Der Kreis Dithmarschen beschäftigt außerdem eine hauptamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, die im gesamten Kreisgebiet die Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen übernimmt.
Personalrat
In vielen arbeitsrechtlichen, organisatorischen, tariflichen und sozialen Angelegenheiten hat der Personalrat ein Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht. Ein weiteres wichtiges Instrument in der Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Verwaltung ist die Dienstvereinbarung. Hier regeln beide Partner auf Augenhöhe Angelegenheiten des inneren Dienstbetriebes, wie es zum Beispiel in der Dienstvereinbarung über die Regelung der flexiblen Arbeitszeit geschehen ist.