Anerkennungsjahr Soziale Arbeit
Sozialpädagog*innen können nach dem Studium der Sozialen Arbeit ihr Anerkennungsjahr beim Kreis Dithmarschen absolvieren. Dies ist unter anderem beim Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen, im Sozialpsychiatrischen Dienst oder im Gesundheitsamt möglich.
Mit der Verleihung des Bachelorabschlusses wird das Studium beendet und der erste berufsqualifizierende Abschluss für die Soziale Arbeit erworben. Den Berufsschutz sowie die damit verbundenen Sonderstellungen, Rechte und höhere tarifliche Vergütungsansprüche erhalten Sozialpädagog*innen jedoch häufig erst mit der staatlichen Anerkennung. Diese kann im Anschluss an den Bachelorabschluss im Rahmen eines freiwilligen Weiterbildungsangebots der Fachhochschule Kiel und einer einjährigen Berufseingangsphase in anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden. Als Kreis Dithmarschen bieten wir Berufseinsteiger*innen in der Sozialen Arbeit ein attraktives Arbeitsumfeld und eine praxisnahe Weiterbildung innerhalb der einjährigen Praktikumszeit.
Ziel des Anerkennungsjahres ist es, die im Studium vermittelten Kenntnisse in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit exemplarisch anzuwenden sowie die eigenen Fachkenntnisse zu vertiefen und eine berufliche Identität zu entwickeln. Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Fachhochschule Kiel
Kontakt
Frau Jule Beeck
Innerer Service
Personal
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Telefon:
04 81 / 97 - 19 14
E-Mail:
jule.beeck[at]dithmarschen.de
Internet:
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